Heilpraktiker (PT)

Heilpraktiker (PT)

Durch die Zertifizierung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist es mir erlaubt, Patienten:innen auch ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und zu behandeln. Dies ermöglicht einen schnelleren Therapiebeginn bei Auftreten von Beschwerden. Diagnose, Rezept und Therapie finden somit unter einem Dach statt.

So sparst du dir den Weg zum Arzt oder zur Ärztin und kannst bei akuten Beschwerden direkt in unsere Physiotherapie-Praxis kommen. Ist die Befundlage unklar, wirst du als Patient:in natürlich trotzdem zu einem Facharzt oder einer Fachärztin weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

Durch die Zertifizierung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist es mir erlaubt, Patienten:innen auch ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und zu behandeln. Dies ermöglicht einen schnelleren Therapiebeginn bei Auftreten von Beschwerden. Diagnose, Rezept und Therapie finden somit unter einem Dach statt.

So sparst du dir den Weg zum Arzt oder zur Ärztin und kannst bei akuten Beschwerden direkt in unsere Physiotherapie-Praxis kommen. Ist die Befundlage unklar, wirst du als Patient:in natürlich trotzdem zu einem Facharzt oder zu einer Fachärztin weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

Für Privatpatient:innen

Du kannst mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von deinem individuellen Tarif mit deiner Versicherung. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Generell empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn Rücksprache bezüglich des Erstattungsanspruchs mit deiner privaten Krankenkasse zu halten und die Kostenübernahme zu klären.

Für Selbstzahler:innen und gesetzlich versicherte Patient:innen

Jeder darf ohne ärztliches Rezept zu uns kommen, sofern die Untersuchung und Behandlung selbst bezahlt wird. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen in Form einer Privatrechnung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistungen nur, wenn eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen vorliegt.

Für Privatpatient:innen

Du kannst mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von deinem individuellen Tarif mit deiner Versicherung. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Generell empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn Rücksprache bezüglich des Erstattungsanspruchs mit deiner privaten Krankenkasse zu halten und die Kostenübernahme zu klären.

Für Selbstzahler:innen und gesetzlich versicherte Patient:innen

Jeder darf ohne ärztliches Rezept zu uns kommen, sofern die Untersuchung und Behandlung selbst bezahlt wird. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen in Form einer Privatrechnung.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistungen nur, wenn eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen vorliegt.

Vorteile

  • Keine zusätzlichen Wartezeiten für einen Termin beim Arzt und somit schnellerer Behandlungsbeginn
  • Schnellere Schmerzlinderung oder Problemlösung
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Anamnese und Befundung

Vorteile

  • Keine zusätzlichen Wartezeiten für einen Termin beim Arzt und somit schnellerer Behandlungsbeginn
  • Schnellere Schmerzlinderung oder Problemlösung
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Anamnese und Befundung

Preise

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach der Behandlungsdauer und nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker:innen (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeut:innen (GebüTh).

Die genauen Preise werden vorab mit dir in einer schriftlichen Patientenvereinbarung festgelegt.

Eine Kostenübernahme findet bei Privatpatient:innen je nach persönlichem Tarif statt. Bei gesetzlich versicherten Patient:innen werden die Kosten nur übernommen, wenn eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen wurde.